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Beratungshilfe

Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel für eine außergerichtliche Vertretung nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat.

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Rechtspfleger des für Sie zuständigen Amtsgerichtes stellen.

Bei Gewährung der Beratungshilfe werden die Kosten vom Land getragen. Beim Ratsuchenden verbleibt ein Selbstbehalt von 10,00 EUR.

Den Antrag zur Gewährung von Beratungshilfe können Sie hier herunterladen.

Beratungshilfeantrag (PDF Datei, 46 KB)