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Prozeßkostenhilfe

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält nach Antrag Prozeßkostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Den Antrag zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe können Sie hier herunterladen.

Prozeßkostenhilfeantrag (PDF Datei, 124 KB)