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Spezielles Angebot

Sie wünschen eine Beratung zum Erbrecht, insbesondere zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Testamentes oder zu Vorsorgeverfügungen, wie bspw. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und sind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage uns in unseren Kanzleiräumen aufzusuchen. Gerne besuchen und beraten wir Sie in Ihrer individuellen Umgebung.

Bitte sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung auf dieses Thema an.